Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Leon Seitz, Am Streitberg 28, 63906 Erlenbach am Main (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Auftraggebern über Dienstleistungen in den Bereichen Webentwicklung, Prozessdigitalisierung, Branding und digitale Infrastruktur. Die AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Zielgruppe dieser Leistungen; Verträge mit Verbrauchern kommen ausdrücklich nicht zustande. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 Ablauf & Vertragsschluss

Phase 0 – Analyse: Der Anbieter führt vor Vertragsschluss eine kostenfreie Erstanalyse der digitalen Situation des Auftraggebers durch. Es entstehen keinerlei vertragliche Verpflichtungen. Der Auftraggeber erhält das Ergebnis schriftlich.

Angebot: Auf Basis der Analyse erstellt der Anbieter ein schriftliches Angebot für die erste Umsetzungsphase. Dieses benennt konkret den geplanten Leistungsumfang sowie den Stundensatz.

Vertragsschluss: Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Erst danach beginnt die Leistungserbringung. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungserbringung & Phasenstruktur

Der Anbieter erbringt Leistungen in einzelnen, abgeschlossenen Phasen. Jede Phase wird vor Beginn schriftlich kommuniziert und beinhaltet Leistungsumfang, geschätzten Aufwand und erwartetes Ergebnis. Der Auftraggeber entscheidet nach jeder Phase eigenständig, ob er die Zusammenarbeit fortsetzt.

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Änderungswünsche nach Vertragsschluss werden gesondert bewertet und können zu angepassten Fristen und Vergütungen führen. Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen sind auf zwei Feedbackrunden begrenzt. Darüber hinausgehender Aufwand wird zusätzlich berechnet.

§ 4 Vergütung & Zufriedenheitsprinzip

Die Vergütung erfolgt erfolgsbasiert. Nach Abschluss einer Phase legt der Anbieter die Ergebnisse vor. Der Auftraggeber entscheidet dann, ob er das Ergebnis annimmt.

Annahme: Nimmt der Auftraggeber das Ergebnis an, wird die vereinbarte Vergütung fällig. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Mit vollständiger Zahlung gehen die Nutzungsrechte an den Ergebnissen dieser Phase auf den Auftraggeber über.

Nichtannahme: Nimmt der Auftraggeber das Ergebnis nicht an, entfällt die Zahlungspflicht für diese Phase. Das erarbeitete Ergebnis verbleibt vollständig beim Anbieter. Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Weiterverwendung durch den Auftraggeber ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Vertrag endet mit der Nichtannahme, sofern keine neue Phase vereinbart wird.

Eine Nichtannahme ist nur dann wirksam, wenn der Auftraggeber konkrete, sachliche Mängel schriftlich benennt, die zeigen, dass das Ergebnis nicht dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht. Eine pauschale oder unbegründete Ablehnung gilt nicht als wirksame Nichtannahme und berechtigt den Anbieter, die Vergütung einzufordern.

§ 5 Nachbesserung

Benennt der Auftraggeber konkrete Mängel, ist der Anbieter berechtigt, diese innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern. Nach erfolgter Nachbesserung gilt die Leistung als erneut zur Abnahme vorgelegt. Verstreicht eine Frist von 7 Werktagen ohne schriftliche Rückmeldung, gilt die Leistung als angenommen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.

Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung und sonstige rechtlich relevante Inhalte werden vom Auftraggeber eigenverantwortlich bereitgestellt und geprüft. Die technische Einbindung durch den Anbieter begründet keine Verantwortung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Konformität.

Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Materialien (Texte, Bilder, Logos, sonstige Inhalte) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Ansprüche Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen, die aus vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien resultieren, trägt der Auftraggeber.

Verzögert sich ein Projekt durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter berechtigt, das Projekt neu zu terminieren und bereits erbrachte Leistungen anteilig in Rechnung zu stellen. Eine Neuterminierung wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.

§ 7 Nutzungsrechte

Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen gehen erst mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Phase auf den Auftraggeber über. Vor Zahlungseingang verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter. Das eingeräumte Nutzungsrecht ist einfach und nicht übertragbar. Vorlagen, Konzepte, Methoden und sonstiges Know-how des Anbieters verbleiben in dessen Eigentum. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

§ 8 Gewährleistung & Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 9 Zugangsdaten & Datensicherheit

Vom Auftraggeber übermittelte Zugangsdaten werden ausschließlich zur Leistungserbringung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche übermittelten Zugangsdaten nach Projektabschluss eigenverantwortlich zu ändern. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer unterlassenen Änderung von Zugangsdaten nach Projektabschluss entstehen.

§ 10 Vertraulichkeit & Referenzen

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus. Der Anbieter ist berechtigt, den Auftraggeber nach dessen ausdrücklicher Freigabe als Referenz zu nennen und Projektergebnisse im eigenen Portfolio zu veröffentlichen, sofern keine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung getroffen wurde.

§ 11 Laufzeit & Kündigung

Jede Phase gilt als eigenständiger Vertrag mit der im Angebot genannten Laufzeit. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und bedarf der Textform. Bereits erbrachte und angenommene Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich möglichst nahestehende wirksame Regelung zu ersetzen.

Stand: Juni 2026 · Leon Seitz · hello@leonseitz.com